Newsletter #12

In den etwas mehr als vier Monaten seit unserem elften Newsletter von Dezember letzten Jahres hat sich bei den Genehmigungsverfahren für den Belt-Tunnel und den Ausbau der B 207 zwar einiges getan, dennoch zeichnen sich bei beiden Projekten weitere Verzögerungen ab. Eine neue Herausforderung stellt für den Verein das kürzlich angelaufene Planfeststellungsverfahren der Bahn für die Schienen-Hinterlandanbindung auf Fehmarn dar.

Planungs- und Genehmigungsstand des Fehmarnbelt-Tunnels
Am 5. Januar konfrontierte das neue Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) die Umweltverbände und die Stadt Fehmarn mit einem zweiten verkürzten Planänderungsverfahren. Dafür hatte der Vorhabenträger Femern A/S Mitte Dezember 2017 aus unserer Sicht geringfügige „Planänderungen“ eingereicht, mit denen er die harsche Kritik an seiner Planung auszuräumen versuchte, die bei den Anhörungen von Ende Juni und Juli 2017 geübt worden war. Angesichts der uns vom APV gesetzten Zweiwochenfrist für unsere Stellungnahme haben wir erneut relativ umfangreiche Einwendungen gegen die „Planänderungen“ eingereicht. Diese betreffen erneut vorwiegend die Bereiche des Artenschutzes und der Umweltgefährdungen. Ferner enthält unsere Stellung-nahme eine Aufzählung aller unserer Anträge zu erforderlichen Nacharbeiten, die wir bei den Anhörungen von 2017 gestellt hatten und auf welche Femern A/S auch in ihrer erneuten Planänderung nicht eingegangen war. Die Erwiderungen von Femern A/S erhielten wir Anfang März; sie fielen wie schon zuvor borniert aus. Unser Bestehen auf die beantragten Nacharbeiten wird durchgehend als unberechtigt bezeichnet verbunden mit der Aufforderung an die Anhörungsbehörde, unsere Anträge abzulehnen. Wie wir inzwischen erfuhren, ist die Behörde mit dieser selbstherrlichen Vorgehensweise der Femern A/S nicht einverstanden. Wegen der offen-sichtlich verhärteten und fachlich widerstreitenden Positionen zwischen dem Vorhabenträger und den Plan-Kritikern beabsichtigt das APV keine Anhörung.
Laut Auskunft des APV ist aber das Anhörungsverfahren zum Belt-Tunnel immer noch nicht abgeschlossen. Nach dessen Beendigung dauert erfahrungsgemäß die weitere Bearbeitung des Planfeststellungsbeschlusses bis zu seiner Auslegung/Veröffentlichung etwa ein Jahr. Der Landesverkehrsminister, Dr. Buchholz, hatte zwar im März den Erlass des Beschlusses bis spätestens 2018 angekündigt; dass auch dieser Termin nicht eingehal-ten werden kann, lässt sich heute schon absehen. Es sei denn, der Minister weist das APV an, seine Terminan-kündigung einzuhalten. Das wäre allerdings zunächst ein eklatanter rechtswidriger Verfahrensfehler; zudem müsste das Amt dann Mängel im Planfeststellungsbeschluss während des Gerichtsverfahrens beheben, so dass noch mehr Zeit bis zur Erlangung einer rechtskräftigen Baugenehmigung verloren geht.
Die Projektbefürworter werden neuerdings zunehmend nervös, und dies insbesondere in Dänemark. Grund dafür ist eine seit Februar laufende kritische Pressekampagne über die Feste Fehmarnbeltquerung, die von den angesehenen Zeitungen Jyllands-Posten und Finans angeführt wird. Mit einer langfristigen Folge von ausführ-lichen, auf investigativen Recherchen basierenden Artikeln wollen diese Zeitungen das undurchsichtige Planungs- und Projektmanagement der Femern A/S enttarnen. Bisherige Berichte behandelten die unseriös überhöhten Verkehrsprognosen, mit denen der Verkehrsminister und der Folketing getäuscht wurden. Weitere Kritik an Femern A/S gilt den Problemen der sich abzeichnenden Kostenexplosion des Vorhabens, der mangel-haften Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen und der Fehleinschätzung des deutschen Genehmigungsver-fahrens. Bisherige Konsequenz: Der Verkehrsausschuss des Folketings wird zu den Verkehrsprognosen dem-nächst eine Anhörung durchführen, bei der endlich auch externe Experten zu Wort kommen sollen. Der letzte dänische Verkehrsminister Hans-Christian Schmidt fordert sogar einen Untersuchungsausschuss, der das Missmanagement und die Täuschungsmanöver der Femern A/S durchleuchten soll.
Nochmalige Planergänzung zum Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen und Belt-Tunnel
Das Planfeststellungsverfahren zur B 207 wächst sich langsam zu einer endlosen Geschichte aus.
Unsere bei den Anhörungen von November 2017 vorgetragene Kritik an den Planungen hatte ein erneutes Planänderungsverfahren zur Folge. Hierzu verfassten wir mit der Unterstützung von RA Dr. Mecklenburg und den Experten von RegioConsult im Februar eine Stellungnahme im Umfang von 64 Seiten, die wir fristgemäß einreichten. Die am 18. April eingegangen Erwiderungen des Vorhabenträgers halten das übliche Schema ein: Unsere Einwendungen werden von ihm als für die Planung irrelevant abgelehnt. Wahrscheinlich wird das APV zur Klärung dieser widersprüchlichen Einschätzungen wieder eine Anhörung durchführen müssen.
Bereits jetzt ist absehbar, dass es bei diesem Projekt weitere Planänderungen geben wird. Notwendig wird dies bei der Umplanung für die Amalienhofer Kreuzung (B 207/L 209), weil die bestehende Amalienhofer-Brücke während des Neubaues der L 209- Überführung erhalten bleiben soll. Ferner muss immer noch geklärt werden, wo der Ausbauabschnitt der B 207 bei Puttgarden endet, bzw. die Straßenanbindung des Tunnels auf Fehmarn beginnt. Schließlich bleibt immer noch das planerische Problem einer Abstimmung der Verläufe von B 207 und der Bahntrasse im Bereich Großenbrode, das dringend gelöst werden muss.

Planfeststellungsverfahren der Bahn für den Abschnitt Fehmarn
Die DB Netz AG hat am 10. April beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Plangenehmigung für den Bahn-Ausbau-abschnitt Fehmarn (Planfeststellungsabschnitt 6, PFA 6) beantragt. Die dazu eingereichten Planfeststellungs-unterlagen umfassen 21 Aktenordner. Das EBA prüft nun die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität; dies dauert mindestens drei Monate, wenn es keine Beanstandungen gibt. Andernfalls fordert das EBA die DB Netz AG zu Nacharbeiten auf. Die vom EBA abgesegneten Unterlagen gehen dann an das APV als zuständige Anhörungsbehörde zur Einleitung und Durchführung des Anhörungsverfahrens. Wann das APV voraussichtlich die Unterlagen öffentlich auslegen wird, hängt natürlich stark von der Güte der jetzt eingereichten Unterlagen ab, aber auch von der Intensität, mit der das EBA letztere prüft. Beim Planfeststellungsverfahren für den Belt-Tunnel vergingen zwischen Antragstellung und Auslegung etwas mehr als sechs Monate. Wir müssen also damit rechnen, dass wir im Spätsommer oder letzten Quartal des Jahres auch noch eine Stellungnahme zu sehr umfangreichen Bahn-Planungen abgeben müssen.
Laut letzten Auskünften der Bahn seien die Umweltauswirkungen des Projekts für Fehmarn sehr gering. Lärm-schutzmaßnahmen seien nur für 20 Haushalte erforderlich.
Schon heute lässt sich aber sagen, dass die DB Netz AG zwar bei ihren Planungen viel von Bürgerbeteiligung geredet hat, ihren entsprechenden Beteuerungen jedoch kaum nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere für ihren äußerst eigenwilligen Umgang mit dem vom Projektbeirat aufgestellten Forderungskatalog für überge-setzliche Maßnahmen (Bundestagsbeschluss von Januar 2016), mit denen für die Bevölkerung nachteilige Projektauswirkungen vermieden oder wenigstens abgemildert werden sollen.

Planungen für die neue Fehmarnsundquerung
Im April berichtete die DB Netz AG im Rahmen ihres dritten „Expertendialogs Umwelt“ über den Stand ihrer Planungen. Seitens der Umweltverbände nahmen wieder Vertreter des NABU, BUND, LNV und unser Vor-sitzender, Hendrick Kerlen, an dem Gespräch teil. Bei diesem Treffen berichteten die Bahn-Gutachter über die laufenden Umweltuntersuchungen und das methodische Vorgehen zur Ermittlung der Vorzugslösung aus den vier Hauptvarianten für die neue Querung. Es ist jetzt schon absehbar, dass die alle vier Varianten mit erheb-lichen Umweltauswirkungen verbunden sein werden. Den fünf Vertretern der Umweltverbände wurde zwar Gelegenheit zu Fragen und Anregungen gegeben. Ob letztere aber vom Vorhabenträger aufgenommen werden, ist sehr fraglich. Eindruck unseres Vorsitzenden: „Der Expertendialog ist bei diesem Vorhaben auch nur eine der üblichen Alibi-Veranstaltungen der Bahn, um Bürgerbeteiligung vorzutäuschen. Das sieht man bereits daran, dass seit dem zweiten Treffen sechs Monate vergangen sind. Echte und wirklich gewollte Bürgerbeteiligung müsste anders aussehen“.
Kürzlich hat Landesverkehrsminister Dr. Buchholz verfügt, dass eine Arbeitsgruppe der beiden Kommunen Fehmarn und Großenbrode im Rahmen des Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung geschaffen wird. In welcher Form diese Arbeitsgruppe eine Bürgerbeteiligung ermöglichen wird, ist noch nicht absehbar.
Fest steht aber bereits, dass die technische Vorzuglösung nicht wie noch im Oktober letzten Jahres angekündigt zum Ende 2018, sondern erst im April 2019 bekannt sein wird, also mit bereits vier Monaten Verspätung.

Soweit zum gegenwärtigen Stand der Planungen im Rahmen der Festen Fehmarnbeltquerung und unserer damit verbundenen Arbeit. Nach wie vor ist beim Genehmigungsverfahren für den deutschen Teil des Belt-Tunnels immer noch nicht absehbar, wann der Planfeststellungsbeschluss erlassen wird. Noch ungewisser bleibt, wann unsere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Projekt B 207-Ausbau beim OVG Schleswig verhandelt wird.