Newsletter #13

In den etwas mehr als fünf Monaten seit unserem zwölften Newsletter von Ende April des Jahres hat sich bei den Genehmigungsverfahren für den Belt-Tunnel und den Ausbau der B 207 einiges getan. So hat das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) Anfang Mai den Planergänzungsbeschluss für das B207-Projekt erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) für den Belt-Tunnel soll noch vor Jahresende kommen, so die Leiterin des APV. Die Unterlagen der DB Netz AG für das Planfeststellungsverfahren zum Bahnabschnitt Fehmarn sind vom Eisenbahnbundesamt geprüft und an den Vorhabenträger zur Überarbeitung zurückgegeben worden. Am 7. Juni fand unsere Jahreshauptversammlung statt, bei welcher der Vorstand in gehabter Besetzung bestätigt wurde. Ferner hat der Vorstand zwei Stellungnahmen zu Vorhaben auf Regierungsebene abgegeben.

Planergänzungsbeschluss zum Ausbau der B 207 zwischen Heiligenhafen und Belt-Tunnel

Am 3. Mai erging der Planergänzungsbeschluss. Uns wurde er am 23. Mai zugestellt. Über unsere Klageerweiterung schrieb das Fehmarnsche Tageblatt am 10. September wie folgt: Grundsätzlich geht es uns um die Frage: Verringert das neue Entwässerungssystem der autobahnähnlich ausgebauten Straße den Eintrag von umweltschädlichen Schadstoffen in die Vorfluter und somit über letztere in die Ostsee? Der Vorhabenträger und das APV bejahen dies und verweisen auf die Reinigungswirkung der Regenrückhaltebecken. Anhand neuster Veröffentlichungen sind jedoch erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Becken zur Reinigung von Straßenabwässern angebracht. So werden gelöste Schadstoffe nur geringfügig in den Becken abgebaut und Mikroplastik nicht in ihnen zurück gehalten. Neuere Forschung zeigt: Mikroplastik aus Reifenabrieb stellt ein riesiges Problem für die Meeresökologie dar. Diese Feinpartikel gelangen mit dem Straßenabwasser über die Gräben/Flüsse ins Meer. Das APV hat diese Einwendung im Planergänzungsbeschluss unter anderem mit irrigem Verweis auf die gegenwärtige Rechtslage zurückgewiesen. Da letztere die Schädlichkeit von Mikropartikeln jedoch noch gar nicht berücksichtigt, hätte das Amt gemäß Vorsorgeprinzip eine vertiefte Prüfung dieser Problematik anordnen müssen. Dazu ist es laut UVP-Gesetz verpflichtet. Der Beschluss des APV ist schon deshalb nach unserer Auffassung rechtswidrig. Gleiches gilt für die lapidare Zurückweisung unserer Einwendungen zum mangelhaft bearbeiteten Artenschutz. Der Planergänzungsbeschluss des neuen Amts vermittelt bereits einen Eindruck davon, was auf uns beim Planfeststellungsbeschluss zum Belt-Tunnel zukommt. Umwelt- und Naturschutz dürfte darin wie üblich der Illusion einer „nachhaltigen“ Wirtschaftsförderung über Verkehrsprojekte geopfert werden. Damit liegt dann das APV ganz auf der Linie der Bundes- und Länderregierungen. Laut Bundeshaushalt 2018 liegt das Budget des Bundesumweltministeriums an vorletzter Stelle, nachdem es um rund 65 Prozent gekürzt wurde. Für 2019 sieht es nicht besser aus. Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. September 2018 Die Landesregierung hat der dänischen Regierung mehrfach fest versprochen, dass der Planfeststellungsbeschluss noch vor Ende 2018 ergeht. Das inzwischen ins Verkehrsministerium als Referat integrierte APV hält sich offenbar an diese zeitliche Zielvorgabe. Neue Anhörungen hat es nicht mehr gegeben, obwohl die Leiterin der Anhörungsabteilung noch Mitte Mai die Möglichkeit einer weiteren Anhörung nicht ausschloss. Offenbar läuft das Verfahren nun ebenfalls nach der Devise „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“. Dementsprechend dürfte die Qualität des Planfeststellungsbeschlusses ausfallen. Unsere Aufgabe wird es sein, dies zu korrigieren. Wir müssen davon ausgehen, dass das Amt den Beschluss noch zu Weihnachten auf den Gabentisch legen wird. Uns dürfte er dann Mitte Januar 2019 offiziell zugehen. Unsere Klage gegen den Beschluss muss dann binnen Monatsfrist beim Bundesveraltungsgericht eingereicht werden. Danach bleiben uns noch 10 Wochen für die Klagebegründung. Wir bereiten uns schon seit einigen Monaten auf diese Herausforderung vor. So hat unser Rechtsanwalt, Dr. Mecklenburg, bereits im Juni Informationsanträge an Femern A/S gerichtet. Nach dänischem Recht haben wir Anspruch auf die Unterlagen und Daten, die Femern A/S für die Planungen erarbeitet hat. Femern A/S zeigt sich jedoch wenig kooperativ. Insbesondere bei den Daten zur Hydrographie und Sedimentproblematik taktiert der dänische Vorhabenträger hinhaltend. Er scheut also eine tiefer gehende externe Überprüfung seiner Studien und Planungen. Warum scheut er die Herausgabe seiner Unterlagen, deren angeblich hohe Qualität er immer beteuert? Die dänische Öffentlichkeit wird vom Folketing und der Regierung weiterhin mit unrealistischen Versprechungen zu den Segenswirkungen der Festen Fehmarnbeltquerung getäuscht. So führte der Verkehrsausschuss des Folketings am 13. September eine Sitzung zur Überprüfung der Verkehrsprognosen für den Belt-Tunnel durch. Entgegen der Verlautbarungen vom letzten April fand die Sitzung nicht öffentlich statt. Es wurden also keiner der unabhängigen Fachleute angehört wie noch im April versprochen. Gegenüber der dänischen Presse äußerte sich der Verkehrsminister sehr zufrieden über die Ergebnisse der Überprüfung. Kaum erstaunlich angesichts des Ausschlusses von externen Kritikern, die möglicherweise das Vertrauen einiger Abgeordneter in die Prognosen und damit auch Projektfinanzierung hätten erschüttern können!

Unsere Stellungnahmen

Im Juni forderte die Landesregierung zu Stellungnahmen auf zu ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung behördlicher Bezirke auf den Bereich der Festen Fehmarnbeltquerung“. Dieser zielt darauf ab, dass die Landesund Bundesregierung eigene Zuständigkeiten aus dem Staatsvertrag mit Dänemark für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung im deutschen Teil des Fehmarnbelts der Stadt Fehmarn und dem Kreis Ostholstein aufbürden wollen. Dazu gehört vor allem die Aufgabe des Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit dem Tunnelbau und dessen späteren Betrieb. Unsere Kritik an dem Entwurf richtet sich u.a. gegen folgende Regelungen: Die Bezirkserweiterung ist räumlich unbestimmt. Das Gesetz führt zu einer verwaltungsmäßigen und finanziellen Überlastung der Stadt und des Kreises, zumal ein Kostenausgleich darin nicht vorgesehen ist. Unklar ist auch, ob die Stadt im Falle von Schiffshavarien Soforthilfe leisten muss. Mit dem Gesetz wollen sich die beiden Regierungen offenbar kostenträchtiger Verpflichtungen zu Lasten des Kreises und der Stadt entledigen. Der Entwurf behauptet dazu jedoch, dass keine Kosten entstehen. Ferner haben wir einen Berichtsentwurf des Bundesumweltministeriums zum ökologischen Zustand der Ostsee kommentiert. Mit ihm kommt die Bundesregierung ihrer Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission nach. Bemerkenswert an dem Entwurf ist, dass darin gravierende Umweltprobleme lediglich beiläufig als Stichwörter erwähnt werden. Dazu gehören die Umweltgefahren der Munitionsaltlasten, des Baus des FehmarnbeltTunnels und des Eintrags von Mikroplastik in die Ostsee. In unserer Kritik an dem Entwurf rügen wir ausdrücklich die halbherzige Politik Deutschlands zur Wiederherstellung des guten Zustands der Ostsee. Diese offenbart sich in der zu geringen Mittelbereitstellung für notwendige Maßnahmen allein zu Erfassung des gegenwärtigen Zustands der See, wie beispielsweise Monitoring- und Forschungsprogramme.