Weitere Geduldprobe beim Ausbau der B 207

PRESSEMITTEILUNG

Fehmarn ● Die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B 207 von Heiligenhafen  nach Puttgarden 2015 eingereichten Klagen werden erst 2018 verhandelt. Dies teilte das Oberverwaltungsgericht  Schleswig (OVG) Anfang April dem Rechtsanwalt des Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung, Dr. W. Mecklenburg, mit. Grund: Die Planfeststellungsbehörde, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, will den Planfeststellungsbeschluss im Laufe 2017 über ein erneutes Planänderungsverfahren überarbeiten. Letzteres erfordert nochmals die Wiederholung einer Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer Auslegung der Planänderungen, so dass sich die Bürger dazu mit Einwendungen äußern können. Voraussichtlich soll dies Mitte 2017 erfolgen.

Hierzu stellt der Vorsitzende des Aktionsbündnisses, Hendrick Kerlen, fest: „ Viel Sinn macht eine Planänderung in 2017 nicht. Für eine gründliche Planänderung muss zunächst die bevorzugte Variante für die neue Fehmarnsundquerung – Brücke oder Tunnel – bekannt sein. Die Entscheidung dazu wird für 2018 erwartet. Also sind erst dann die Trassenverläufen der Straßen- und Schienenanbindungen für die neue Querung bekannt, die bisher in der Planung für die B 207 unberücksichtigt blieben. Dieser Mangel müsste bei einer kommenden Planänderung ebenfalls behoben werden“.  Das Aktionsbündnis erwartet, dass das OVG seine Entscheidung über die anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss von einer dann nochmaligen Planänderung mit Berücksichtigung der Sundquerung abhängig machen wird.  In diesem Zusammenhang rügt Kerlen: „Mit der angekündigten Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss lässt die Landesregierung wieder einmal „Schnelligkeit vor Sorgfalt“ zu Lasten der Betroffenen walten. Wie viele andere Planungsträger (so vielleicht auch Femern A/S) verlässt sich das Land darauf, dass Planfeststellungsbeschlüsse inzwischen noch während des gerichtlichen Verfahrens substanziell geändert werden können. Letztlich werden damit die Planungen zeitlich nur noch mehr in die Länge gezogen, was bei gründlicher Bearbeitung gleich von Anfang an vermieden werden könnte“.