Aktionsbündnis reicht Klagebegründung zum Planfeststellungsbeschluss Fehmarnbelt-Tunnel ein

Fehmarn ● Am 31. Januar erging der Planfeststellungsbeschluss (Baugenehmigung) für den deutschen Teil des Fehmarnbelt-Tunnels. Mit dessen Zustellung am 28. März begann für das Aktionsbündnis eine gesetzliche Frist von 14 Wochen für die Prüfung des Beschlusses und die fundierte Begründung seiner Klage. Wegen dieser knappen Frist konnte das Aktionsbündnis zwar eine Begründung von über 600 Seiten beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, dies allerdings nur bei Anspannung aller vorhandenen Kräfte.

Die knappe Fristsetzung für eine verwaltungsrechtlich Klage ist neu. Sie schränkt die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden seit 2018 enorm ein. Obwohl der Europäische Gerichtshof 2015, die kurzen Fristsetzungen im deutschen Verwaltungsverfahren für rechtswidrig erklärt hatte, strich der Gesetzgeber das frühere richterliche Ermessen bei der Fristensetzung. Er folgte damit der Kritik vieler Seiten und auch aus Richterkreisen, dass bei komplexen Verfahren „die Faktenflut beherrschbar bleiben müsse“. Bei der Klagebegründung gegen den Planfeststellungsbeschluss wirkten sich einerseits die Beschränkungen durch die neue Fristensetzung sehr zum Nachteil des Aktionsbündnisses aus. Vorteilhaft ist sie andererseits für den Vorhabenträger Femern A/S. Er hat seine an sich ursprünglich übersichtliche dänische Umweltverträglichkeitsprüfung in eine völlig chaotische deutsche Fassung übersetzt. Bei dieser Übersetzung sind ihm offensichtlich wichtige umweltfachliche Punkte „redaktionell verloren“ gegangen.

Das Aktionsbündnis appelliert deshalb in seiner Klage an das Bundesverwaltungsgericht, dass dieses die neue prozessuale Fristsetzung dem Europäischen Gerichtshof zur „Vorabentscheidung“ vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hier einen großen Ermessensspielraum: Vorlagen zu Vorabentscheidungsfragen können mit Fug und Recht als richterliche Gnadenerweise angesehen werden.

Bei etwa 60 Punkten innerhalb seiner Klagebegründung hat das Aktionsbündnis die Forderung auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erhoben. In einigen Fällen hat es darüber hinaus die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses verlangt. Das Aktionsbündnis begründet dies nicht zuletzt mit der knappen Fristsetzung, die allenfalls nur dann rechtmäßig sein kann, wenn auch die Planfeststellungsunterlagen von höchster Qualität sind. Die Planungen für das dänische Vorhaben Absenktunnel waren aber seit Beginn des Planfeststellungsverfahrens 2014 in ihrer Güte höchst umstritten. Auch die Anhörungsbehörde hat hier deutliche Kritik geäußert. Die beiden Anhörungen von 2015 und 2017 änderten daran jedoch nichts. Eher trugen sie noch zu einer Verschärfung der Kritik bei. Denn dort zeigte sich bereits, dass die Vorhabenträger bei ihrer Planung den Bürgern gegenüber unredlich vorgingen. Die Strategie der Planer bestand und besteht immer noch darin: Fortwährend mit hochwissenschaftlich verbrämten Argumenten die Umweltverträglichkeit der Bauarbeiten und hohe Güte ihrer Untersuchungen und Planungen

herauszukehren. Das Ganze wurde und wird dann noch mit der Fata Morgana der „enormen“ wirtschaftsfördernden Wirkungen der Festen Fehmarnbeltquerung garniert. „Herausgekommen ist dabei eine enorme Informationsmüllhalde zum Tarnen von fachlichen Untersuchungsmängeln und Vortäuschen hoher Planungsqualität“, kritisiert Hendrick Kerlen als Vorsitzender des Aktionsbündnisses. Dies sei das Ergebnis der Auswertung von Planfeststellungsbeschluss und der Planfeststellungsunterlagen für die Klage.

Bemerkenswert beim Planfeststellungsbeschluss sei, so das Aktionsbündnis, dass das Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) des Landesverkehrsministeriums seine Baugenehmigung mit einem unzulässig hohen Maß an Vertrauensvorschuss gegenüber den Vorhabenträgern erteilt habe. Das Amt sei ganz offensichtlich in seinen Bewertungen weitgehend den Antragsunterlagen für die Baugenehmigung gefolgt. So übernehme es unbesehen die in Letzteren enthaltenen Argumente, mit denen bei der Variantenauswahl der Absenktunnel begründet und eine Bohrtunnellösung verworfen wurde. Ebenso der Umgang mit den verharmlosenden und täuscherischen Angaben der Planer über die Umweltauswirkungen und zur Gefährdung der Schifffahrt. Und schlimmer noch: Mangels sachkundiger, fachlicher Prüfung habe das Amt schwerwiegende Fehler bei den Bauverfahren übersehen. Diese resultieren aus einer erheblich längeren Projektdauer und somit höheren Umweltbelastungen, wie das Aktionsbündnis herausfand.

Abschließendes Fazit der Klagebegründung: Indem die Behörde in ihrem Beschluss weitgehend den fragwürdigen, teilweise auf Täuschungen basierenden Angaben der Vorhabenträger folge, mache sie sich selbst einer Täuschung der Bürger schuldig. Schon allein diese mache den Planfeststellungsbeschluss nichtig; er müsse deswegen vom Gericht aufgehoben werden.

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine

feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Telf. 04372-1255

www. beltquerung.info

Faktenblatt zur Klage

Umweltschutz im engeren Sinne:

Rastvögel

Die Erfassungen sind in wesentlicher Hinsicht lückenhaft, die Modellierungen der Bestände mathematisch problematisch (Streichung von „zu hohen“ Zählwerten in den Modellierungsansätzen“. Die Anwendung der verwendeten (statistischen) Modellierungstechniken führt zu unplausiblen Ergebnissen. Die Aktualitätskontrolle 2016 bezüglich der Bestandsdaten ist unbrauchbar. Die „Vermeidungsmaßnahmen“ der Planfeststellung für die Bewältigung von Kollisionsproblemen (Lichtmanagement“) sind unzureichend.

Der Planfeststellungsbeschluss geht insgesamt davon aus, dass keine Rastvögel getötet werden. Dies überrascht allein deshalb, weil die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) der Planfeststellung das Gegenteil sagt. Die angesetzten Tötungszahlen der UVS hält das Aktionsbündnis für zu niedrig.

Nach Meinung des Planfeststellungsbeschlusses können (durch die Bauarbeiten) gestörte Rastvögel ausweichen. Die für die Begründung dieses Ausweicharguments durchgeführte Computersimulation beruht auf eklatant fehlerhaften Annahmen.

Fledermäuse

Problematisch ist hier vor allem, dass eine angemessene (vollständige) Beurteilung des (unumstritten vorhandenen) Fledermauszugs in der Fehmarnbeltregion nicht erfolgt ist.

Das Aktionsbündnis ist zusammen mit seinen Fachberatern der Meinung, dass die Problematik „Fledermäuse“ letztlich nur durch Einhausung der Tunnelrampe im Bereich der Landstrecke gelöst werden kann. Das von der Planung als Vermeidungsmaßnahme vorgesehene Lichtmanagement im Bereich des Tunnelportals ist nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen technisch völlig unzureichend.

Hydrografie

Bei der Herstellung des Tunnelgrabens fallen erhebliche Aushubmengen an (mindesten 14 Mio m3, absehbar eher mehr). Große Mengen dieses Aushubs verdriften, dh, werden mit der Strömung davongetragen, dies durchaus bis in das Arkona-Becken. Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die Fische (im Besonderen auf deren Laichgründe, auf die Lebensgemeinschaften am Meeresboden (Benthos) und Rastvögel (Verschlechterung von Nahrungsgründen am Meeresboden, Verschlechterung von Jagdgründen aufgrund Wassertrübung). Die Parameter „Bauzeiten“ und „Mengen des verdrifteten Materials“ sind deutlich falsch angesetzt mit der Folge, dass die hieran hängenden Umweltfolgen falsch beurteilt wurden.

Die Bedeutung der Flachwasserzonen (vor allem bei Lolland) speziell für die Laichgründe des Herings im Trassenbereich wird gezielt „herunter konjugiert“.

Die neuere kritische Bestandssituation für die Leitarten der Planung (Hering, Dorsch, Aal) wird ignoriert.

Schweinswale

Die Lärmproblematik während der Bauphase ist nicht gelöst. Es gibt (fast) keine Studien zur Beeinträchtigung von Schweinswalen durch Dauerlärm, wie ihn die Baustelle abstrahlen wird. Die verwendeten Lärmpegel sind technisch ungenügend spezifiziert (keine Frequenzgewichtung, keine Berücksichtigung der spezifischen hydrografischen Verhältnisse im Fehmarnbelt (Flachwasserbereich, Schichtungen).

Die Lärmabstrahlung während des Betriebs (durchfahrende Züge) wird zu Unrecht vom Planfeststellungsbeschluss als unerheblich angesehen.

Umweltschutz im weiteren Sinne:

Das Aktionsbündnis trägt einige spezifische Belange zu Schiffssicherheit und Tunnelsicherheit vor, wobei auch auf die Belange der Gemeinde Fehmarn Bezug genommen wird. Das Aktionsbündnis hält es für verfassungswidrig, dass die Gemeinde den abswehren Brandschutz „im Bereich der Querung“ auf See und im Tunnel gewährleisten soll.

Formelle Probleme

Insbesondere zu folgenden formellen Problemen der Planung hat das Aktionsbündnis vorgetragen:

Durfte Dänemark aus europarechtlichen Gründen überhaupt eine Baugenehmigung in der Form eines Gesetzes erteilen oder steht dem Europarecht entgegen?

Durfte der Planfeststellungsbeschluss Regelung für dänisches Hoheitsgebiet treffen (Verklappung von Aushubmaterial, Festlegung von Arbeitsbereichen auf dänischem Hoheitsgebiet)?

Hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben (Gesamt-UVP, Strategische Umweltprüfung) durchgeführt werden müssen?

One thought on “Aktionsbündnis reicht Klagebegründung zum Planfeststellungsbeschluss Fehmarnbelt-Tunnel ein

  1. Til informaiton
    https://www.dr.dk/nyheder/udland/svensk-regering-vil-genindfoere-nattog-til-europaeiske-storbyer-en-glaedelig-nyhed

    Nyt Svensk ønske om nattog til EU.

    Der findes et Svensk og Dansk ønske om nye nat tog til EU´s storbyer – hvorledes vil øget nattog trafik påvirke støj i Tyskland ? – Der har været fremlagt urealistiske hurtige rejsetids overslag for en nattogs tur mellem Stockholm og Paris – Kan I – Tyskland klare mere trafik på de tyske jernbane linjer ?

    Google oversætning

    Es gibt einen schwedischen und dänischen Wunsch nach neuen Nachtzügen in die großen Städte der EU – wie wird sich eine Zunahme der Nachtzüge und des Verkehrs auf den Lärm in Deutschland auswirken? – Für eine Nachtzugfahrt zwischen Stockholm und Paris gab es unrealistische Schätzungen der schnellen Reisezeit. – Können Sie – Deutschland mehr Verkehr auf den deutschen Bahnstrecken bewältigen?

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