Planfeststellungsverfahren Schienen-Hinterlandanbindung

Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Pressemitteilung

+++ Schienen-Hinterlandanbindung+++Planfeststellungsverfahren+++ Einwendungen +++  Versuchsballon +++Allgemeinwohlschädigung +++

Nebelkerze Bahn-Planung zur Schienen-Hinterlandanbindung

Fehmarn ● Ende August veröffentlichte die Bahn ihre Planung für den Ausbau der Schienenhinterlandanbindung auf Fehmarn einschließlich der Sundbrücke zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V. hat dazu zusammen mit zwei weiteren Vereinen fristgemäß mehr als 100 Seiten umfassende Einwendungen eingereicht.  Es wären sicherlich mehr geworden, wenn die Umweltvereine mehr Zeit zur Prüfung der Planungen gehabt hätten. Aber gleichzeitig mussten sie sich intensiv auf die Klageverhandlungen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Fehmarnbelt-Tunnel vorbereiten und ihre Klage beim Bundesverwaltungsgericht vertreten. „War das etwa von der Anhörungsbehörde so gewollt?“, fragt sich Hendrick Kerlen als Vorsitzender des Aktionsbündnis und ergänzt: „Zumindest zeugt das verfügte Zeitfenster nicht von einem großen behördenseitigen Interesse an einer Bürger- und Verbändebeteiligung bei dem Bahnprojekt. Zudem hätte erst mal das noch ausstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Fehmarnbelttunnel abgewartet werden sollen“.

Die Unterlagenprüfung ergab das gleiche Ergebnis wie schon zuvor bei den Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der B 207 und den Fehmarnbelt-Tunnel: Die Planung entpuppte sich wieder mal als ein Versuchsballon – zum Testen einerseits des projektbezogenen Problembewusstseins oder der Ignoranz der Bürger und Verbände. Und andererseits wie sich eine Projektgenehmigung mit möglichst minimalem Planungsaufwand erreichen lässt. Die Unterlagen glänzen mit vielen unbegründeten Behauptungen, mangelhaften, teils auch widersprüchlichen oder gänzlich fehlenden Untersuchungen zu artenschutz- und umweltrechtlichen Belangen. Bewährtes Rezept: rechtlich gegen eine Genehmigung sprechende Probleme erst gar nicht erwähnen oder verschleiern. Da die Unterlagen gleichzeitig mit einer Fülle allgemeiner Informationen zur ganzen Aus- und Neubaustrecke überfrachtet sind, findet man in ihnen nur schwer die für Fehmarn relevanten Informationen. Schon dies allein ist rechtsverstößlich. Nach einer Abstimmung der Pläne mit jenen für die neue Fehmarnsundquerung sucht man vergeblich. Hier verfolgt die Bahn ganz konsequent das Konzept einer möglichst kleinteiligen Planung mit insgesamt acht Planfeststellungsabschnitten für die ganze Strecke von Puttgarden bis Bad Schwartau. Die neue Sundquerung kommt dann noch als ein zusätzliches Verfahren hinzu. „Eine rechtlich zwar vorgeschriebene Gesamtschau der Vorhabenauswirkungen soll auf diese Weise wohl umgangen werden“, sorgt sich der Vorsitzende  des Aktionsbündnisses.

Wie schon beim Fehmarnbelttunnel steht die Rechtfertigung für das Bahnprojekt in mehreren Punkten auf sehr wackligen Füßen. Dies schon allein, weil das Projekt aufgrund seiner exorbitanten Kosten das Allgemeinwohl nicht fördert, sondern nachweislich schädigen wird. Das am 3. November ergehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte hierzu sowohl für den Belttunnel als für das Schienenprojekt mehr Klarheit schaffen. Schon allein deswegen ist die vorzeitige Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für das Bahnprojekt als völlig übereilt anzusehen. Auf wenig Verständnis stößt beim Aktionsbündnis in diesem Zusammenhang die Rolle des Amts für Planfeststellung Verkehr (APV). Es hätte diesen Aktionismus unterbinden müssen. Ebenso hätte es die leicht als mangelhaft erkennbaren Planfeststellungsunterlagen nicht zur Auslegung bringen dürfen. Hier fragt Kerlen: „Wie weit geht eigentlich die immer behauptete Weisungsunabhängigkeit des APV gegenüber seinem Dienstherrn, dem tempomachenden Landes-Verkehrsminster“?

Hendrick Kerlen

Aktionsbündnis gegen eine

feste Fehmarnbeltquerung e.V.

Telf. 04372-1255